150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Trostberg
 

Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger

Dieser Lehrgang findet in den Räumlichkeiten der Atemschutzausbildungsstätte und im Gerätehaus der Feuerwehr Trostberg statt.

Die Grundlage für die Atemschutzausbildung stellt die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 "Atemschutz" dar, die vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren eingeführt und den Feuerwehren Bayerns von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg zur Verfügung gestellt wurde. Ergänzend dazu sind die entsprechenden Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften "Feuerwehren", die Bedienungsanleitungen der Hersteller sowie die anderen Feuerwehrdienstvorschriften.

1. Lehrgangsanmeldung, -gebühr

Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Fachkreisbrandmeister für Atemschutz. Dieser hält die Formblätter bereit.

Ausgehend von der Zahl der Anmeldungen weißt der Fachkreisbrandmeister die Lehrgangsplätze zu.

Über die Lehrgangsgebühr gibt der Fachkreisbrandmeister oder der Kreisbrandrat Auskunft.

2. Verpflegung

Für Getränke steht in den Räumlichkeiten des Gerätehauses ein Getränkeautomat zur Verfügung.
Während der Pausen kann der Aufenthaltsraum genutzt werden. An den Samstagen erfolgt das Mittagessen in einer benachbarten Gaststätte.
Die Kosten dafür sind in der Lehrgangsgebühr enthalten.
Ausreichende Dusch- und Waschgelegenheiten stehen dem Lehrgangsteilnehmer nach jedem Lehrgangstag zur Verfügung.

3. Lehrgangsbeginn

Dienstag und Donnerstag jeweils um 19:00 Uhr
Samstag um 9:00 Uhr

Die Lehrgangsteilnehmer werden gebeten jeweils eine viertel Stunde vor Beginn der Veranstaltung einzutreffen.

4. Lehrgang

Ausbildungsdauer:

24 Stunden. Die Ausbildung erfolgt über 2 Wochen jeweils Dienstag und Donnerstag Abend und an 2 Samstagen ganztags.

Teilnahmevoraussetzung:

Bei der Einladung zum Lehrgang ist darauf zu achten, dass folgende Teilnahmevoraussetzung vor Beginn des Lehrganges erfüllt sind:

  • Ausbildung zum Truppmann Teil 1
  • Atemschutztauglichkeit nach G 26.3
  • Alter mindestens 18 Jahre
  • Keinen Bart oder Kotletten im Dichtbereich der Maske

Mitzubringende Lehrgangsausstattung:

Für die Dauer des Lehrganges sind allgemein mitzubringen:

  • Feuerwehr-Schutzanzug bestehend aus
    • Jacke
    • Hose
    • Stiefel
    • Handschuhe
    • Flammschutzhaube (wenn vorhanden)
  • Preßluftatmer mit Atemschutzmaske
  • Atemfilter
  • Funkgerät (2m Band)
  • Rettungsleine im Beutel
  • Schreibzeug
  • Sportschuhe

Ausbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer soll sich durch den Einsatz von Atemschutzgeräten gegen Gefahren durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel (ggf. durch andere chemische Stoffe), die ihm an der Einsatzstelle drohen, schützen und sich entsprechend der Einsatzlage verhalten können.

Wesentliche Ausbildungsinhalte:

  • Bedeutung des Atemschutzes
  • Atmung
  • Atemgifte
  • Atemschutzgeräte
    • Einteilung, Funktion
    • Filtergerät
    • Pressluftatmer
    • Handhabung
    • Einsatzgrundsätze
  • Praktische Übungen mit Atemschutzgeräten
    • Gewöhnungsübungen mit Filter- und Atemschutzgeräten
    • Schachtrettung
    • Absuchen von Räumen
    • Notfallrettung
    • Öffnen von Türen
    • Personenrettung über Steckleiter
    • Taktisches Vorgehen in verrauchten Räumen
  • Anforderung an den Atemschutzgeräteträger
  • Aufgabenverteilung und Verantwortung

Teilnehmerzahl:

Maximal 20 Personen