Rauchmelderpflicht ab 1.1.2018 in Bayern !!!

Rauchmelderpflicht in Bayern

Zusammenfassung

Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten: ab 01.01.2013
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2017
 
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
 
Verantwortlich
- für den Einbau: der Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

https://www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechni...

 

http://www.rauchmelderpflicht.eu/rauchmelderpflicht/deutschland/rauchmel...